Preise
Höhe des Beförderungsentgelts
1. Fahrpreis
Für Anfahrten innerhalb des Stadtkreises Heilbronn werden keine Entgelte erhoben.
Taxen mit bis zu 4 Fahrgastplätzen
a) Grundpreis | 4,20€ | |
Mindestfahrpreis (einschl. 1 Fortschalteinheit) |
4,30€ | |
b) Kilometerpreis | ||
Stufe I | bis 3 km | 3,20€/km |
Stufe II | ab 3 km | 2,50€/km |
c) Zeitpreis (Wartezeit) | 43,00€/h |
Der Zeittarif tritt beim Anhalten oder verkehrsbedingten langsam fahren des Taxis in Kraft.
Großraumtaxen
Ab 5 Fahrgastplätzen entsprechend den in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 aufgeführten Fahrgastplätzen und ab der Beförderung von 5 Fahrgästen und Rollstuhltaxen (die speziell für den Transport von Krankenrollstühlen ausgerüstet sind und in denen Fahrgäste sitzend im Rollstuhl befördert werden)
a) Grundpreis | 7,70€ | |
Mindestfahrpreis (einschl. 1 Fortschalteinheit) |
7,80€ | |
b) Kilometerpreis | ||
Stufe III | 2,90€/km | |
c) Wartezeit | 43,00€/h |
Der Zeittarif tritt beim Anhalten oder verkehrsbedingten langsam fahren des Taxis in Kraft. Bei den Fahrten mit Personen sitzend im Rollstuhl gilt die Be- und Entladezeit als Wartezeit.
2. Zuschläge
Für Tiere, sperriges Gut etc.
pro Tier/Sache | 1,00€ | |
insgesamt höchstens | 5,00€ |
Der Fahrpreisanzeiger darf erst nach Aufnahme des Fahrgastes bzw. nach Eintreffen am Bestellort und Meldung beim Kunden eingestellt werden. (Auszug aus der Rechtsverordnung der Stadt Heilbronn vom 01.12.2017)
Kurierfahrten im In- und Ausland
Preise für Fahrten außerhalb des Pflichtfahrgebietes im Inland, sowie für Auslandsfahrten nach Absprache.
Bezahlung
Sie können bei mir bar, mit EC-Karte, Kreditkarten einschließlich American Express oder Paypal bezahlen.